
Seit Mitte Juli liefen gegen Mark Medlock zwei Ermittlungsverfahren – eins wegen Körperverletzung und eins wegen sexueller Belästigung. Im ersten Fall wurde der DSDS-Sieger Ende 2008 zu einer Geldstrafe von 56.000 Euro verurteilt. Nachdem er anfänglich noch gegen das Urteil Berufung einlegen wollte, akzeptierte Marc im Januar den Strafbefehl.
Nun ist auch das Verfahren wegen sexueller Belästigung vom Tisch. Wie Michael Grunwald von der Staatsanwaltschaft Berlin auf Nachfrage bestätigte, wurde das Ermittlungsverfahren gegen Medlock eingestellt.
Die Staatsanwaltschaft beruft sich dabei auf den § 154 der Strafprozessordung, der besagt, dass von der Verfolgung einer Tat abgesehen werden kann, wenn der Beschuldigte wegen einer anderen Tat bereits rechtskräftig verurteilt wurde und das zu erwartende zweite Urteil gegenüber dem ersten nicht beträchtlich ins Gewicht fällt. Heißt im Klartext: Das Bußgeld von 56.000 Euro sind Strafe genug.
[AMAZONPRODUCT=3811481010]



