
Mark Medlock sorgt mal wieder für Schlagzeilen. Allerdings nicht in seiner Funktion als Superstar, er beschäftigt vielmehr die Gerichte in Berlin.
In den letzten Tagen und Wochen tauchten immer wieder Berichte auf, die ein ganz schlechtes Licht auf den Bohlen-Liebling werfen.
So meldete die „Bild-Zeitung“ beispielsweise, dass Medlock eine Flughafen-Angestellte mit dem bösen F-Wort beschimpft haben soll, nur weil er eine Flasche nicht mit an Bord nehmen durfte. Das Blatt will auch erfahren haben, dass der Sänger in einer Sauna kräftig die Fäuste fliegen ließ. Dazu passend meldete der „express“, Medlock hätte einem Mann auf einer Toilette aus heiterem Himmel in die Weichteile gegriffen.
Wir fragten beim Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Berlin, Michael Grunwald, nach. Er bestätigt uns, dass es in der Tat zwei Anzeigen gegen den Sänger gebe und momentan zwei Ermittlungsverfahren gegen ihn laufen, in einem Fall wegen Körperverletzung und einmal wegen sexueller Belästigung.
Grunwald betonte aber auch, dass bis zum Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung gelte. Es heißt also abwarten …
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