
Roman Polanskis Antrag auf Einstellung des seit 1977 gegen ihn laufenden Verfahrens wegen sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen ist erneut abgelehnt worden.
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Wie das 2. Berufungsgericht des Bezirkes Kalifornien auf seiner Webseite mitteilte, wurde der Antrag abgelehnt, da die Richter den Fall nicht verhandeln werden, bevor Polanski nicht persönlich vor ihren Richtertisch tritt.
Gleichzeitig gaben die Richter ihren Bedenken Ausdruck, dass Polanskis Argumentation, beim Originalprozess sei es zu massivem Fehlverhalten seitens der Richter und Staatsanwälte gekommen, sei durchaus ernst zu nehmen und müsse dringend aufgeklärt werden.
Zu demselben Ergebnis waren die Berufungsrichter schon im Sommer gekommen, als Polanski schon einmal beantragte, den Prozess einstellen zu lassen.
Momentan sitzt der Filmemacher unter Hausarrest in seinem Chalet in der Schweiz und wartet auf seine Auslieferung an die USA. Er wurde im September bei der Einreise in den Alpenstaat aufgrund eines internationalen Haftbefehls überraschend festgenommen.
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Hier gibt’s das Video von Polanskis morgendlicher Autogrammstunde.




