Heino und die Kult Musik: Konzertabsage kommt sie teuer zu stehen

Heino und die Kult Musik GmbH sind mit ihrer Klage gegen die Gothaer Allgemeine Versicherung AG gescheitert …

Heino und die Kult Musik GmbH sind mit ihrer Klage gegen die Gothaer Allgemeine Versicherung AG gescheitert. Der Konzertveranstalter, bei dem Heino Mitgesellschafter ist, hatte versucht, Leistungen von rund 3,5 Millionen Euro aus einer Tournee-Ausfallversicherung einzuklagen.

Im September 2007 musste Heino seine Tour absagen, weil er unter anderem an Tinnitus erkrankt war und mehrere Wochen stationär behandelt wurde. Die Kult Musik GmbH hatte für genau so einen Fall eigentlich die Tournee-Ausfallversicherung mit einer Gesamtversicherungssumme von 3.625.000 Euro abgeschlossen.

Allerdings weigerte sich die Versicherung, die Leistung zu erbringen. Begründung: Heino hätte bei Vertragsabschluss im Juli 2007 in der Gesundheitserklärung falsche Angaben gemacht beziehungsweise wichtige Informationen nicht angegeben.

Nach Abschluss der Beweisaufnahme kam das Gericht nun zu der Überzeugung, dass Heino bereits seit vielen Jahren an Tinnitus litt und somit eine Vorerkrankung verschwiegen wurde. Deshalb könne keine Zahlung aus dem Versicherungsvertrag verlangt werden. Das bedeutet für Heino und den Konzertveranstalter, dass sie die Kosten nun selbst tragen müssen.

Kult Musik und Heino haben vier Wochen Zeit Widerspruch gegen das Urteil einzulegen.

Ein Video von Heino und seiner Hannelore haben wir hier!

Siegfried und Roy mit Heino und Hannelore.

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