
Nadja Beanissa muss nicht ins Gefängnis. Das Amtsgericht Darmstadt verurteilte die No Angels-Sängerin heute wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren auf Bewährung.
Damit folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft, die dieses Strafmaß gefordert hatte.
Benaissa wurde vorgeworfen, einen Mann mit dem HI-Virus angesteckt zu haben, indem sie ungeschützten Geschlechtsverkehr mit ihm hatte, obwohl sie über ihre Erkrankung bescheid wusste. Ein Gutachten hatte ergeben, dass der Mann wirklich von der Sängerin angesteckt wurde.
Die Sängerin hatte zu beginn der Verhandlung ein Geständnis abgelegt und sich mehrmals für ihr Verhalten entschuldigt.
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