
Nadja Benaissa muss sich ab heute wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Darmstädter Jugendschöffengericht verantworten.
Im letzten Jahr war die ehemalige „Popstars“-Kandidatin verhaftet und für zehn Tage in Untersuchungshaft gesteckt worden. Der Vorwurf: Mit drei verschiedenen Männern soll die Musikerin insgesamt fünfmal ungeschützten Geschlechtsverkehr gehabt haben, ohne diese zuvor davon in Kenntnis zu setzen, dass sie HIV-infiziert ist.
Seit 1999 weiß der Star von seiner Krankheit und hat, so der Vorwurf, damit wissentlich das Leben der Männer gefährdet. Zum Zeitpunkt der Tat war Benaissa erst 17 Jahre alt und somit wird das Verfahren nach dem Jugendstrafgesetz behandelt.
Zum Prozessauftakt sagte Benaissa, ihr tue alles von Herzen leid und sie hätte nie gewollt, dass sich ihr Partner infiziere. Ihr Anwalt verlas eine Erklärung, in der die Sängerin einräumte, seit 1999 von ihrer Infektion gewusst zu haben und im Umgang mit ihrer Erkrankung Fehler gemacht zu haben. Auch wenn sie sich nicht mehr an alle Einzelheiten ihres Intimlebens erinnern könnte, bestehe die Möglichkeit, dass die Vorwürfe der Anklage zuträfen.
Für den Prozess sind fünf Verhandlungstage angesetzt, in deren Verlauf auch Benaissas No Angels-Kolleginnen in den Zeugenstand treten sollen.
Bei einer Verurteilung drohen der Sängerin bis zu 10 Jahre Haft.
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