
Das Arbeitsgericht Hamburg wies die Klage im April 2008 in erster Instanz bereits ab. Wie der NDR nun in einer Pressemitteilung erklärte, folgte das Landesarbeitsgericht Hamburg am Mittwoch diesem Urteil und wies den Berufungsantrag von Eva Herman ab.
Das Gericht stellte fest, dass zwischen Frau Herman und dem NDR kein festes Arbeitsverhältnis bestanden habe und ließ eine Revision zum Bundesarbeitsgericht nicht zu.
Der stellvertretende Justiziar des NDR Horst Brendel begrüßte das Urteil: „Der NDR sieht sich in seiner Rechtsauffassung bestätigt. Eva Herman war freie Mitarbeiterin – diese Feststellung des Arbeitsgerichts Hamburg vom April vergangenen Jahres hat sich nach sorgfältiger Beweisaufnahme im Berufungsverfahren nun auch das Landesarbeitsgericht zu eigen gemacht.“
Eva Herman hat zu dem Urteil noch nicht öffentlich Stellung bezogen.



