Ben Tewaag: Mindestens 3 Monate hinter schwedischen Gardinen!

Ben Tewaag tritt nach langem hin und her nun doch seine Haftstrafe wegen vorsätzlicher Körperverletzung an …

Ben Tewaag tritt nach langem hin und her nun doch seine Haftstrafe wegen vorsätzlicher Körperverletzung an. Wie „sueddeutsche.de“ unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft München meldet, hat der 31jährige seine Berufung gegen ein entsprechendes Urteil zurückgezogen.


Anfang des Jahres war der Sohn von Uschi Glas schuldig gesprochen worden, einem Studenten im Streit um ein Taxi die Nase gebrochen zu haben. Das Urteil lautete auf ein halbes Jahr Freiheitsentzug.

Dass Tewaag auf die Berufung verzichtet, dürfte auch der Tatsache geschuldet sein, dass ihm bei negativem Ausgang seine diversen Bewährungsstrafen als zusätzliche Haftstrafen hätten aufgebrummt werden können.

Da er aber nun das erste Mal ins Gefängnis muss, wird er statt des halben Jahres wahrscheinlich nur drei Monate absitzen müssen. Tewaag wird seine Strafe in Hessen antreten.


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