
Das mussten nun auch ein Rentner und eine Familie erfahren. Bushido hatte sie vor Gericht gezerrt, weil über ihre ungesicherten WLAN-Netzwerke Songs des Rappers illegal zum Tausch angeboten worden sein sollen.
Wie die „Süddeutsche Zeitung“ nun meldet, gab das Landgericht Düsseldorf Bushido heute Recht. Die Beklagten seien für ihre WLAN-Netzwerke verantwortlich und somit als so genannte „Störer“ haftbar.
Die Argumente der Beklagten, sie seien zum fraglichen Zeitpunkt gar nicht zu Hause gewesen oder würden Bushido und seine Musik gar nicht kennen, waren für die Richter ohne Bedeutung.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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